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Mittwoch, 08.02.2012, 23:38 Uhr

Lenk- und Ruhezeiten

Bestimmungen VO (EG) 561/2006
Lenkzeitunterbrechung Mindestens 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit

Aufteilung in einen Abschnitt von 15 Minuten gefolgt
von einem Abschnitt von 30 Minuten zulässig
Tägliche Lenkzeiten Maximal 9 Stunden

Erhöhung auf 10 Stunden zweimal pro Woche zulässig
Wöchentliche Lenkzeiten Höchstens 56 Stunden pro Woche

Höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden
Wochen
Tägliche Ruhezeiten
Mindestens 11 Stunden

Aufteilung in zwei Abschnitte möglich. Dann sind aber
mindestens 12 Stunden Ruhezeit einzuhalten. Zuerst
sind 3 dann 9 Stunden zu nehmen.

Reduzierte tägliche Ruhezeit ist dreimal zwischen zwei
wöchentlichen Ruhezeiten zulässig.

Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Stunden
innerhalb von 30 Stunden-Zeitraum
Wöchentliche Ruhezeiten
Mindestens 45 Stunden einschließlich einer
Tagesruhezeit

Verkürzung auf 24 Stunden möglich, aber innerhalb
von zwei Wochen  muss mindestens Folgendes
eingehalten werden:

- Zwei Ruhezeiten von 45 Stunden oder

- eine Ruhezeit von 45 Stunden zuzüglich einer Ruhezeit
von mindestens 24 Stunden (Ausgleich innerhalb von 3  
Wochen erforderlich).

- Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24 Stunden
Zeiträumen einzulegen.